Rechtliche Bestimmungen

Die rechtlichen Jugendschutzbestimmungen sind Bestandteil schweizerischer und kantonaler Gesetze und Verordnungen.

Altersbeschränkung und -kontrolle

Im Kanton Thurgau gelten für den Verkauf und die Abgabe von Alkohol und Tabak folgende Altersbeschränkungen (1): 

Kein Verkauf und Abgabe

Verkauf und Abgabe

Bis 16Alkohol, Tabakprodukte, E-Zigaretten & Spirituosen
16 und 17Tabakprodukte, E-Zigaretten & SpirituosenAlkohol
Ab 18Alkohol, Tabakprodukte, E-Zigaretten & Spirituosen

 
Bei jungen Personen soll ein amtlicher Ausweis zur Alterskontrolle verlangt werden.

Hinweisschild

Am Verkaufspunkt muss gut sichtbar und in gut lesbarer Schrift darauf hingewiesen werden, dass die Abgabe von alkoholischen Getränken und Tabakprodukten an Kinder und Jugendliche verboten ist (2).

Werbung

Werbung für Alkohol, die sich an Kinder und Jugendliche richtet, ist verboten. Zudem ist Werbung auf Plakaten und in plakatähnlicher Form auf öffentlichem sowie öffentlich einsehbarem privaten Grund für Tabakprodukte (inkl. elektronischen Zigaretten) und alkoholische Getränke mit mehr als 15 Volumenprozenten sowie Mischgetränke, welche gebrannte Wasser (Äthylalkohol) enthalten, verboten (3). 

Strafrechtliche Massnahmen

Wer die rechtlichen Bestimmungen zur Abgabe und Verkauf nicht einhält, kann mit Busse oder Haft bestraft werden. Bussen sind ebenfalls vorgesehen bei der Missachtung der Werbeeinschränkungen (4).

Rechtsquellen:

(1) Art. 41 Abs. 1 lit. i Alkoholgesetz, AlkG, SR 680; Art. 14 Lebensmittelgesetz, LMG, SR 817.0; Art. 26 Abs. 1 und 2 Gesetz über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholhaltigen Getränken, RB 554.51; Art. 2 Abs. 1 Gesetz über Plakatwerbung und Jugendschutz für Tabak und Alkohol, GTA, RB 812.4

(2) Art. 11 Abs. 2 Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung, LMG, SR 817.02; Art. 26 Abs. 3 Gesetz über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholhaltigen Getränken, RB 554.51

(3) Art. 42b Alkoholgesetz, AlkG, SR 680; Art. 11 Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung, LMG, SR 817.02; Art. 1 Gesetz über Plakatwerbung und Jugendschutz für Tabak und Alkohol, GTA, RB 812.4

(4) Art. 57 Alkoholgesetz, AlkG, SR 680; Art. 136 Strafgesetzbuch, StGB, SR 311.0; Art. 44 Gesetz über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholhaltigen Getränken, RB 554.51; Art. 4 Gesetz über Plakatwerbung und Jugendschutz für Tabak und Alkohol, GTA, RB 812.4

Gesetztestexte

Rechtliche Grundlagen

Unten finden Sie die Links zu den Samm- lungen der nationalen bzw. kantonalen Gesetzestexte.

Nationale Gesetze 

Kantonale Gesetze