Wer trägt welche Verantwortung?
Welche Verantwortung hat der Arbeitgeber des Service- und Verkaufspersonals?
Der Arbeitgeber des Service- und Verkaufspersonals hat in geeigneter Form dafür zu sorgen, dass alle Mitarbeitenden die Jugendschutzbestimmungen kennen und anwenden.
Welche Pflichten hat das Service- und Verkaufspersonal?
Das Personal darf keinen Alkohol und Tabak an unter 16-Jährige sowie keine Spirituosen, Aperitif, Alcopops, Tabakprodukte und E-Zigaretten an unter 18-Jährige verkaufen. Im Zweifelsfall muss ein amtlicher Ausweis (Reisepass, Identitätskarte, Führerausweis, CH-Ausländerausweis etc.) verlangt werden. Missachtungen der Jugendschutzbestimmungen haben Sanktionierungen zur Folge.
Sollten nicht besser die Jugendlichen bestraft werden anstatt das Personal und dessen Arbeitgeber?
Dass der Verkauf von Alkohol und Tabak an Jugendliche strafbar ist, hat gute Gründe: Jugendliche können ihre Impulse weniger gut kontrollieren als Erwachsene und auch mögliche Konsequenzen ihres Verhaltens noch nicht richtig abschätzen. Deshalb können sie noch nicht vollumfänglich Verantwortung für ihr Handeln übernehmen. Es ist also wichtig, dass Erwachsene bei einem gesetzeswidrigen Kaufversuch von Alkohol und Tabak den minderjährigen Jugendlichen Grenzen setzen.
Warum werden die Erziehungsberechtigten nicht zur Verantwortung gezogen?
Alkohol- und Tabakkonsum spielen sich bei Jugendlichen beinahe ausschliesslich in der Freizeit und vor allem im Ausgang ab. Dort haben Erziehungsberechtigte wenig Einfluss auf ihre Kinder. Deshalb ist es wichtig, dass das Verkaufspersonal die Verantwortung für die Umsetzung der rechtlichen Bestimmungen übernimmt.
Weitere Informationen
Broschüren und pädagogisches Material
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