Informationen für Gemeinden
Laut dem kantonalen Gesetz ist es in der Verantwortung der Gemeinden, die Einhaltung des Jugendschutzes in Verkaufsstellen zu überprüfen. Hierfür bieten sich Testkäufe an.
- Mit Testkäufen kann eine Gemeinde überprüfen, ob die Jugendschutzbestimmungen bei den Verkaufsstellen ihres Gemeindegebiets eingehalten werden.
- Mit Testkäufe werden die Verkaufsstellen für den Jugendschutz sensibilisiert, sodass sie die gesetzlichen Bestimmungen beim Verkauf von Alkohol und Tabak noch zuverlässiger einhalten.
- Regelmässig durchgeführte Testkäufe wirken. Testkäufe führen zu einer Reduktion der Verfügbarkeit von alkoholischen Getränken und Tabakwaren an Jugendliche unter 18 bzw. unter 16 Jahren. Dies zeigen Erfahrungen aus anderen Kantonen.
- Wenn alkoholische Getränke und Tabakwaren weniger leicht verfügbar sind, leistet dies einen Beitrag, dass bei Jugendlichen weniger alkohol- und tabakbedingte gesundheitliche Schädigungen auftreten.
- Indem in den Medien über die Testkäufe berichtet wird, werden nebst den Verkaufsstellen auch die Jugendlichen, die Eltern und die Bevölkerung in der Gemeinde zum Thema Jugendschutz sensibilisiert.
Die Thurgauer Gemeinden haben die Möglichkeit, Testkäufe durch den Kanton mitfinanzieren zu lassen. Weitere Informationen zu den Testkäufen und zur Mitfinanzierung des Kantons finden sich in der Rubrik "Testkäufe" sowie im Leitfaden "Testkäufe Alkohol und Tabakprodukte (inkl. E-Zigaretten) - Leitfaden für Gemeinden".
Download Leitfaden
Leitfaden für Gemeinden
Im Leitfaden "Testkäufe Alkohol und Tabak- produkte (inkl. E-Zigaretten) - Leitfaden für Gemeinden" finden Gemeinden Informationen zur Organisation der Testkäufe sowie zur Mitfinanzierung der Testkäufe durch den Kanton.
Grundlagen und Empfehlungen zu Jugendschutzkonzepten an Veranstaltungen
In diesem Grundlagendokument werden die Möglichkeiten zur Optimierung und Harmonisierung im Bereich der Bewilligungspflicht / Jugendschutzkonzepte bei Grossveranstaltungen aufgezeigt.
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